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Rechtsprechung

Miet- und Pachtrecht

Wenn der gewerbliche Mieter beharrlich die Miete nicht bezahlt, können Sie Ihr Pfandrecht geltend machen.
Für unsere Mandantin haben wir gegen einen zahlungsunfähigen Mieter

eine Unterlassungsverfügung erwirkt, welche diesem bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise bis zu 6 Monaten Haft,
untersagt Gegenstände aller Art aus der Mietsache wegzunehmen.

Grundsatzentscheidung zur Architektenhaftung

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