Kosten

Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!

Die Kanzlei Schiebel Legal ist stets bemüht, ihren Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten.
Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein.
Die anfallenden Kosten haben wir im folgenden für Sie zusammengestellt:


Erstberatung und außergerichtliche Beratung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen.
Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Einzelaufträge rechnen wir grundsätzlich nach dem Gegenstandswert ab.

Für Dauermandante können wir Ihnen die Abrechnung nach Stundenhonorar oder auf Pauschalbasis für ein bestimmtes Zeitkontigent anbieten.


Sollen wir darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, beläuft sich unser Stundenhonorar ebenfalls auf 300,00 €/brutto.
Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von uns eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede unserer Tätigkeiten genau nachvollziehen können.

Selbstverständlich weisen wir Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn wir dies für empfehlenswert halten.


weitere Gebühren

In den übrigen Fällen rechnen wir unsere Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab.
Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.

Auf Anfrage nennen wir Ihnen gerne die Gebühren für Ihre Sache.


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